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Was Sie als Mieter wissen sollten:

1. Sanierungen
Bei sogenannter energetischer Sanierung (z. B. Dämmung der Hauswand) darf der Mieter die Miete nicht mehr automatisch mindern. Stattdessen muss 3 Monate volle Miete gezahlt werden – auch wenn es zu Einschränkungen beim Wohnen (Lärm oder Ähnliches) kommt. Dauert die Sanierung länger, ist eine Minderung möglich. Dabei gilt: Je größer die Beeinträchtigung, umso höher die Minderung. In Extremfällen kann um 50 Prozent oder sogar mehr gemindert werden

• Können sich Mieter gegen die Sanierung wehren?

Nein, das ist, anders als bei „herkömmlichen“ Sanierungen, im Vorfeld nicht möglich.

• Darf der Vermieter die Kosten der Sanierung auf die Miete umlegen?
Ja. Der Vermieter darf im Jahr bis zu 11 Prozent der Investitionskosten auf die Miete draufschlagen. Beispiel für ein Haus mit 5 Parteien: Kostet die Dämmung 100 000 Euro, müssen die Mieter davon bis zu 11 000 Euro jährlich tragen. Das macht pro Partei 2200 Euro/Jahr bzw. monatlich 183,34 Euro mehr Miete.

2. Zahlungsverzug und Räumung

Der Vermieter hat es künftig leichter, bei Zahlungsverzug den Mietvertrag zu kündigen. Wer mit 2 Raten der Mietkaution in Verzug ist (entspricht in der Regel 2 Monaten Rückstand), kann künftig ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
 

• Was tue ich, wenn ich meine Miete vorübergehend nicht zahlen kann?

Dann sollte der Mieter sofort den Vermieter informieren, um eine fristlose Kündigung zu verhindern. Es gibt folgende Möglichkeiten, das Problem zu lösen:

• Der Vermieter verringert/erlässt für den Zeitraum die Miete.

• Vermieter und Mieter vereinbaren eine spätere Nachzahlung (inkl. Zinsen).

• Es wird eine spätere Ratenzahlung vereinbart, die auf die künftige Monatsmiete draufgeschlagen wird.
 

• Können Vermieter Wohnungen jetzt auch schneller räumen lassen?

Das ist künftig immer dann möglich, wenn der Vermieter das Gericht einschaltet – und der Richter den Mieter auffordert, einen Geldbetrag bei Gericht zu hinterlegen. Beispiel: Hat ein Mieter die Miete gemindert und wird dafür von seinem Vermieter verklagt, kann ein Richter vom Mieter verlangen, den Differenzbetrag auf ein Konto bei Gericht einzuzahlen („Sicherungsanordnung“). Geschieht das nicht, kann der Richter auch ohne Urteil die Räumung der Wohnung anordnen.




 
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